Grippeimpfung

Zur aktuellen Situationslage der Grippe / Influenza in der Bundesrepublik Deutschland klicken Sie bitte den Link der AG Influenza des Robert-Koch-Instituts an.

Liebe Eltern !

 

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Grippeimpfstoffe verfügbar sind.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt die generelle Impfung aller Kinder von 6 Monaten bis 5 Jahre. In Sachsen ist sie ab 6 Monate für alle Patienten als Standardimpfung empfohlen, in den USA von 6 Monaten für alle Kinder und Jugendlichen, in Großbritannien von 2 bis 16 Jahren. Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt hingegen nur die Impfung für Risikopatienten, das sind u.a. chronisch kranke Kinder. Jedoch erkranken zu 50% auch gesunde Kinder ohne Vorerkrankung oder Grundleiden an dieser schwerwiegenden Erkrankung und verbreiten die Erreger.

Wir empfehlen einen tetravalenten, intramuskulär zu verabreichenden Impfstoff. Dieser ist gegen zwei A-   u n d   2 B-Stämme gerichtet. Der nasale Impfstoff wird von uns dieses Jahr nicht angeraten, da er gemäß einer aktuellen amerikanischen Publikation nicht ausreichende Effizienz nachweisen konnte.

Der zu injizierende tetravalente Impfstoff ist ab  dem Lebensalter von 3 Jahren zugelassen.

Tetravalente Impfstoffe gegen Influenza sind zurzeit prinzipiell keine Kassenleistung, auch nicht bei chronisch erkrankten Patienten.

Chroniker können nur einen trivalenten Impfstoff als Kassenleistung erhalten. Dieser ist jedoch nur gegen 2 A-Stämme und einen B-Stamm gerichtet.

Kinder unter 3 Jahren können ausschließlich mit einem trivalenten Impfstoff  ( 2A1B ) immunisiert werden. Die Kinder müssen  mindestens 6 Monate alt sein. Auch hier gilt: nur Chroniker erhalten Impfstoff und –aktion als Kassenleistung.

Wenn Sie Ihr Kind impfen lassen wollen, lassen Sie das möglichst zeitnah durchführen !

 

Wir sind gerne bereit, Ihre Fragen zu beantworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Kinder- und Jugendärzte

 

Dr. med. Ch. Vesely , H. Weiner-Makowski

 

Indikationen für Grippeschutzimpfung / Influenzaimpfung:

Die Impfung gegen die saisonale Influenza ist eine Standard-Impfung für Personen über 60 Jahre .

 

Daneben ist die Grippeschutzimpfung eine Indikationsimpfung für

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens, zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-, Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können, Personen mit angeborenen und erworbenen Immundefekten mit T- und / oder B-zellulärer Restfunktion, HIV
  • alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon beziehungsweise bei erhöhter ge¬sundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens ab dem ersten Trimenon
  • Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen
  • berufliche Indikationen gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie

Bei allen anderen Patienten ist weder der Impfstoff noch die Impfleistung Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung. Die Kosten für die Impfungen von Patienten ohne Indikation muss daher von den Patienten respektive seinen Angehörigen übernommen werden.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Link der Kassenärztlichen Vereinigung KV Rheinland-Pfalz zur Grippeimpfung .http://dgk.de/gesundheit/impfen-infektionen/krankheiten-von-a-bis-z/influenza-grippe.html