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Zur aktuellen Situationslage der Grippe / Influenza in der Bundesrepublik Deutschland klicken Sie bitte den Link der AG Influenza des Robert-Koch-Instituts an.
Indikationen für Grippeschutzimpfung:
Die Impfung gegen die saisonale Influenza ist eine Standard-Impfung für Personen über 60 Jahre .
Daneben ist die Grippeschutzimpfung eine Indikationsimpfung für
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens, zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-, Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können, Personen mit angeborenen und erworbenen Immundefekten mit T- und / oder B-zellulärer Restfunktion, HIV
- alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon beziehungsweise bei erhöhter ge¬sundheitlicher Gefährdung in Folge eines Grundleidens ab dem ersten Trimenon
- Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen
- berufliche Indikationen gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie
Bei allen anderen Patienten ist weder der Impfstoff noch die Impfleistung Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung. Die Kosten für die Impfungen von Patienten ohne Indikation muss daher von den Patienten respektive seinen Angehörigen übernommen werden.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Link der Kassenärztlichen Vereinigung KV Rheinland-Pfalz zur Grippeimpfung .